Haus- und Badeordnung für das Freibad Hohenwestedt

1. Allgemeines

1.1 Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern.

1.2 Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.

1.3 Die Badeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

1.4 Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 4 BDSG werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. Eine Betrachtung der Videoaufzeichnungen erfolgt nur in dem Fall, wenn bestimmte Videosequenzen Aufschluss geben über einen Unfall oder einen Strafbestand. Diese Daten werden dann der Versicherung zur Beweiserhebung oder der Polizei zur Beweisführung übergeben.

1.5 Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.

1.6 Das Konsumieren von Cannabis innerhalb der Anlage sowie in einem Umkreis von 100 Metern um die Anlage ist strengstens untersagt.

1.7 Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.

1.8 Die Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Ferner sind das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung verboten. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.

1.9 Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur in dem dafür ausgewiesenen Bereich gestattet. Behältnisse aus Glas dürfen nicht in das Bad mitgebracht werden.

1.10 Fundgegenstände sind an unsere Mitarbeiter/innen auszuhändigen. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. gemäß Absprache mit dem Städt. Fundamt verfügt.

1.11 Den Besuchern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte im Bad zu benutzen.

1.12 Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Im Falle einer Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/ Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.

1.13 Jeder Unfall, der sich in oder auf dem Gelände des Bades ereignet, ist dem Personal unverzüglich zu melden.

1.14 Wünsche, Anregungen und Beschwerden nehmen unsere Mitarbeiter/innen gerne entgegen.

 

2. Öffnungszeiten und Zutritt

2.1 Die aktuellen Öffnungszeiten und den Einlassschluss finden Sie im Aushang, unsere Mitarbeiter/innen informieren Sie gerne.

2.2 Der Besuch des Bades steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.

2.3 Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren und auf Verlangen des Personals vorzuzeigen. Eine Nutzung von Leistungen ohne den dazu erforderlichen gültigen Eintrittsnachweis führt zu einem sofortigen Ausschluss vom Besuch des Bades.

2.4 Jeder Besucher muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.

2.5 Der Zutritt ist nicht gestattet: a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen b) Personen, die Tiere mit sich führen c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchenschutzgesetzes leiden, im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden.

2.6 Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.

2.7 Kleinkinder, Nichtschwimmer und unsichere Schwimmer müssen immer geeignete Schwimmhilfen tragen. Es dient Ihrer und der Sicherheit Ihrer Kinder und Begleitpersonen.

2.8 Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen und geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer sorgeberechtigten Begleitperson gestattet. Ein Hinweis an unsere Mitarbeiter/innen ist in jedem Fall erforderlich.

2.9 Für Kinder unter 8 Jahre ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich, die für die Aufsicht zuständig ist. Die Anwesenheit von Aufsichtspersonal entbindet die Eltern nicht von ihrer Aufsichtspflicht. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z.B. Wasserrutschen) sind möglich.

2.10 Der Badegast muss seine Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung sowie folgende vom Badbetreiber überlassene Gegenstände • Garderobenschrankschlüssel • Wertfachschlüssel • Leihutensilien so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird, insbesondere hat er diese am Körper (z. B. Armband) zu tragen. Bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

2.11 Gelöste Eintritte werden nicht zurückgenommen. Entgelte bzw. Gebühren werden nicht zurückgezahlt. Für verlorene 10er Karten, Chipkarten und Wertgutscheine wird kein Ersatz geleistet.

2.12 Rabatte sind nicht miteinander kombinierbar.

2.13 Gutscheine können gegen Eintrittskarten und sonstige kostenpflichtige Leistungen eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.

2.14 Bei Nachweis des Verlustes von personenbezogenen Eintrittskarten werden diese gegen Zahlung der Bearbeitungskosten ersetzt.

2.15 Bei schuldhaftem Verlust der gemäß Punkt 2 (2.10) vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände werden folgende Beträge in Rechnung gestellt: (1) Garderobenschrankschlüssel = 5,00 € (2) Wertfachschlüssel = 5,00 € (3) Leihutensilien = 5,00 € Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder, dass er wesentlich niedriger als der oben genannte Betrag ist.

2.16 Das Management kann aus wichtigem Grund oder bei besonderen Anlässen die Badezeit allgemein oder für bestimmte Bereiche beschränken oder gänzlich aufheben. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht in einem solchen Fall nur, wenn der Badegast vor Erwerb der Zutrittsberechtigung nicht über die Nutzungseinschränkung informiert wurde (z. B. weil die Nutzungseinschränkung während der Nutzungszeit des Badegastes angeordnet wurde).

 

3. Haftung

3.1 Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

3.2 Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Punkt 3.1 und 3.2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

3.3 Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Überwachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.

3.4 Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach, begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

3.5 Die Rutsche ist als Sportgerät zu betrachten. Die Nutzung darf nur von Personen erfolgen, die körperlich in der Lage sind, den Ansprüchen zu genügen. Die Nutzung der Rutsche führt zu starkem Verschleiß an der Badekleidung. Brillen und Schmuck sind vor der Benutzung abzulegen. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise, welche direkt an der Rutsche angebracht sind, sind Verletzungen nicht auszuschließen.

3.6 Bedingt durch den Wasseraustrag aus den Schwimmbecken ist es auf den Umgängen entsprechend nass und rutschig. Wir empfehlen daher, unbedingt Badeschuhe zu tragen. Bitte rennen Sie nicht und beim Auf- und Absteigen von Treppenstufen halten Sie sich bitte am Geländer fest. Mit Nässe und der dadurch bedingten Rutschgefahr ist im gesamten Bad zu rechnen.

3.7 Jedem Badegast stehen bei Mängeln, Reklamationen und Beanstandungen die gesetzlichen Rechte zu. Sie erreichen unser Unternehmen unter Tel.: 04321/7687-0 oder per E-Mail: info@gemeindewerke-hohenwestedt.de. Die europäische Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS[1]Plattform“) zwischen Unternehmen und Verbrauchern eingerichtet. Diese finden Sie unter: ec.europa.eu./consumers/odr. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

4. Benutzung des Bades

4.1 Die Badezeit richtet sich nach der Art des gelösten Eintrittstarifs. Die Tarife und Aufenthaltsdauer sind gesondert ausgehängt.

4.2 Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.

4.3 Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

4.4 Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.

4.5 Aus hygienischen Gründen haben Säuglinge und Kleinstkinder Schwimmwindeln zu tragen.

4.6 Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.

4.7 Seitliches Einspringen und das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken sind untersagt.

4.8 Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden. Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden. Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.

4.9 Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt werden, der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden.

4.10 Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schnorcheln sowie der Einsatz von Trainingshilfsmitteln ist während des öffentlichen Badebetriebes untersagt. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet.

4.11 Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

4.12 Kommerziellen Anbietern ist es nicht gestattet Schwimmkurse o. ä. während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bad ohne Genehmigung des Betreibers durchzuführen.

4.13 Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Es liegt in der Verantwortung des Badegastes bei der Benutzung von Garderobeschränken insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.

 

5. Ausnahmen

5.1 Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb.

5.2 Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

5.3 Sollte eine Bestimmung dieser Haus- und Badeordnung unwirksam sein, so berührt diese die Haus- und Badeordnung im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn der unwirksamen am nächsten kommt.

 

 

6. Inkrafttreten

     Die Haus- und Badeordnung tritt mit dem Ausstellungsdatum in Kraft. Sie löst alle bisherigen Ausführungen und Regelungen ab.

 

Hohenwestdt, 01.05.2024

Tim Petersen
Werkleitung